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IMMER DA WENN ES GLATT WIRD

Winterdienst Essen
– Sicherheit für Sie

Für Sie, Ihre Mieter und Bewohner wird die Verkehrssicherungspflicht bei Schnee und Eis gemäß der Satzung der Gemeinde bzw. Stadt sichergestellt.

Wichtige Regeln: Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr morgens geräumt sein. Am Wochenende eine Stunde später.

Wer berufstätig ist oder in den Urlaub fährt, muss den Winterdienst auch in seiner Abwesenheit sicherstellen. Stürzt ein Fußgänger, weil an der Unfallstelle die Sorgfaltspflicht verletzt wurde, kann der Geschädigte unter anderem Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haben.

Auf dem Gehweg müssen Kinderwaren und Rollstühle fahren können. Darüber hinaus müssen die Mülltonnen von den Entsorgungsbetrieben abgeholt werden können.

Beim Winterdienst im Abo werden sämtliche Pflichten des Eigentümers übernommen. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.

Bei der Saisonpauschale zahlen Sie einen festen Betrag für die ganze Saison. So bleibt der Preis für Sie und Ihre Mieter fest kalkulierbar.

Christian Gottschling, Geschäftsführer von GOTTSCHLING Immobilien in Essen, im Büro

Wer bei Schnee die Verantwortung trägt

Christian Gottschling, Geschäftsführer

Sie haften als Eigentümer für den Winterdienst. Wird er sauber dokumentiert, sind Sie im Streitfall auf der sicheren Seite.

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