Als Orientierung für die Bemessung der Instandhaltungsrücklage können die für den sozialen Wohnungsbau geltenden Werte dienen, wie das Amtsgericht Neustadt/Rübenberge entschied (AZ 20 C 687/114).
Der Fall
In einer Eigentümerversammlung stand ein Beschluss zur Diskussion: Die Instandhaltungsrücklage sollte von jährlich 2,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche auf 7,10 Euro steigen. Die Mehrheit der Eigentümer lehnte den Antrag ab. Ihre Begründung lautete, es stünden keine größeren Reparaturen an. Daraufhin erhob einer der Wohnungseigentümer Anfechtungsklage. Er hielt die angesammelte Rücklage von rund 2.200 Euro für zu gering.

Die Entscheidung des Gerichts
Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und setzte die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage auf 7,10 Euro pro Quadratmeter und Jahr fest. Die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage stelle eine Maßnahme zur ordnungsgemäßen Verwaltung dar, zu der die Wohnungseigentümer verpflichtet seien. Eine Instandhaltungsrücklage von 2,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr sei für die ordnungsgemäße Verwaltung nicht ausreichend. Die Angemessenheit sei jedoch immer nach den konkreten Verhältnissen der jeweiligen Wohnanlage zu beurteilen.
Anhaltspunkt: die Zweite Berechnungsverordnung
Die für den öffentlich geförderten Wohnungsbau geltenden Instandhaltungspauschalen gemäß § 28 Abs. 2 der zweiten Berechnungsverordnung (2. BV) sind ein Anhaltspunkt für die Höhe der Instandhaltungsrücklage. Danach gilt für ein Objekt, das vor weniger als 22 Jahren bezugsfertig wurde, eine Untergrenze von 7,10 Euro pro Quadratmeter und Jahr. War das Objekt vor mindestens 22 Jahren bezugsfertig, werden 9,00 Euro pro Quadratmeter und Jahr angesetzt.
Was das für Eigentümergemeinschaften bedeutet
Wie hoch die Rücklage ausfallen muss, hängt immer am einzelnen Objekt. Baujahr, Zustand und anstehende Maßnahmen geben den Ausschlag. Ein Verwalter, der den Bestand kennt, rechnet das vor der Versammlung durch und legt der Gemeinschaft belastbare Zahlen vor. Welche Leistungen dazugehören, zeigt die Übersicht zur WEG-Verwaltung und die Liste der Aufgaben der WEG-Verwaltung. Was die Betreuung kostet, steht bei den Preisen für die WEG-Verwaltung.
