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Wenn die Eltern ins Pflegeheim ziehen: Was mit der Eigentumswohnung passieren sollte

Es fängt meistens mit einem Anruf an. Ein Sturz im Bad, ein Krankenhausaufenthalt, und dann der Satz vom Arzt oder vom Sozialdienst: Ein Zurück in die eigene Wohnung wird es nicht mehr geben.

Zwischen diesem Anruf und dem Einzug ins Heim liegen oft nur wenige Wochen. In dieser Zeit müssen Sie sich um einen Heimplatz kümmern, um Formulare, um einen Menschen, dem es nicht gut geht. An die Wohnung in Steele oder Altenessen denkt in diesen Wochen niemand. Verständlich. Nur läuft sie weiter.

Zwei Kosten laufen ab sofort nebeneinander

Das ist der Punkt, der viele Familien überrascht. Mit dem Einzug ins Heim entsteht nicht ein Kostenblock, sondern zwei.

Der Heimplatz. Die Pflegekasse trägt nur einen Teil der Kosten. Der Rest kommt aus Rente, Ersparnissen und, wenn das nicht reicht, aus dem Vermögen. Diese Rechnung kommt jeden Monat.

Die leere Wohnung. Sie ist nicht stillgelegt, nur weil niemand mehr darin wohnt. Das Hausgeld läuft weiter, mit allem, was darin steckt: Hausreinigung, Aufzug, Gebäudeversicherung, Verwaltung, Instandhaltungsrücklage. Kündigen können Sie es nicht, denn es hängt an der Wohnung. Die Grundsteuer läuft weiter. Strom und Wasser kosten eine Grundgebühr, auch wenn kein Gerät läuft. Und im Winter müssen Sie heizen, sonst kühlen die Wände aus, es wird feucht, und aus Feuchtigkeit wird Schimmel.

Zusammen heißt das: Sie zahlen zweimal. Einmal für das neue Zuhause, einmal für das alte, das niemand mehr nutzt. Je länger das dauert, desto weniger bleibt von dem Vermögen, das für die Pflege gedacht war.

Wer darf das überhaupt entscheiden

Christian Gottschling im persönlichen Beratungsgespräch mit einem EigentümerChristian Gottschling, Geschäftsführer
Sie haben bei diesem Thema selten Eile, aber immer Fristen im Nacken. Ein Gespräch vorab spart Ihnen später die teuren Korrekturen.

Hier wird es heikel, und hier ist Vorsicht besser als schnelles Handeln.

Dass Sie Sohn oder Tochter sind, gibt Ihnen allein noch kein Recht, über eine Wohnung zu bestimmen, die jemand anderem gehört. Was gilt, hängt davon ab, was vorher geregelt wurde.

Vorsorgevollmacht. Wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater eine Vorsorgevollmacht erteilt hat, steht darin, wer handeln darf und wofür. Wichtig ist, wie weit sie reicht. Für den Verkauf einer Immobilie und für Eintragungen im Grundbuch gelten oft besondere Anforderungen an die Form. Ein Blick des Notars in das konkrete Dokument klärt das.

Gesetzliche Betreuung. Gibt es keine Vollmacht und kann der Elternteil selbst nicht mehr entscheiden, richtet das Betreuungsgericht eine Betreuung ein. Der Betreuer handelt dann in einem festgelegten Rahmen und ist an das Wohl des Betreuten gebunden.

Betreuungsgericht. Bei großen Entscheidungen, und der Verkauf einer Immobilie gehört dazu, ist häufig eine Genehmigung des Gerichts nötig. Das ist kein Misstrauen gegen Sie. Es schützt den Menschen, um den es geht.

Und noch etwas: Solange Ihr Elternteil selbst entscheiden kann, entscheidet er auch. Auch dann, wenn Sie es anders sähen.

Diese Zeilen sind keine Rechtsberatung und können sie nicht ersetzen. Was in Ihrer Situation gilt, sagt Ihnen ein Notar, eine Anwältin oder das Betreuungsgericht. Klären Sie das früh. Alles Weitere hängt daran.

Was mit den persönlichen Dingen passiert

Dieser Teil ist der schwerste, und er hat wenig mit Geld zu tun.

Ins Heim kommt nur wenig mit. Ein Zimmer ist klein. Meistens passen ein vertrauter Sessel, ein kleiner Schrank oder eine Kommode, Bilder an die Wand, Fotos, das Radio, ein paar Bücher und genug Kleidung. Nehmen Sie lieber die Dinge mit, die jeden Tag angefasst werden, als die wertvollen. Vertrautheit hilft beim Ankommen mehr als guter Zustand.

In der Wohnung bleibt der Rest. Und hier gilt eine einfache Regel: erst schauen, dann räumen.

In alten Wohnungen findet sich mehr, als Sie denken. Dokumente in Schubladen, Sparbücher zwischen Büchern, Schmuck in einer Keksdose, Versicherungspolicen im Ordner ganz hinten. Was einmal im Container liegt, kommt nicht zurück. Deshalb sichten und sichern Sie zuerst. Geräumt wird erst danach.

Nehmen Sie sich für Erinnerungsstücke Zeit, aber nicht unbegrenzt. Es hilft, mit den Geschwistern früh zu klären, wer was möchte. Fotos und Briefe können Sie in eine Kiste packen und später in Ruhe ansehen.

Wenn das im Alltag nicht zu schaffen ist, kann eine Haushaltsauflösung beim Umzug ins Pflegeheim diesen Teil übernehmen, von der Sichtung über das Sichern von Wertsachen und Unterlagen bis zur besenreinen Übergabe.

Behalten und vermieten oder verkaufen

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Aber sie lässt sich ehrlich stellen.

Für das Behalten spricht

Die Wohnung bleibt in der Familie. Es gibt Mieteinnahmen, die laufend gegen die Heimkosten helfen. Und es muss nichts entschieden werden, solange die Lage unklar ist. Gerade in Stadtteilen mit stabiler Nachfrage wie Rüttenscheid, Werden oder Kettwig ist das ein ernstzunehmendes Argument.

Gegen das Behalten spricht

Vermieten ist Arbeit. Es gibt Nebenkostenabrechnungen, Eigentümerversammlungen, Reparaturen, Mieterwechsel und manchmal Ärger. Wer bereits einen pflegebedürftigen Elternteil begleitet, hat dafür oft keine Kraft. Eine Mietverwaltung in Essen nimmt Ihnen diese Aufgaben ab.

Dazu kommt der Zustand. Wohnungen, in denen jemand lange allein gelebt hat, sind selten vermietfertig. Bad und Küche sind alt, die Böden auch. Eine Vermietung setzt also erst einmal eine Investition voraus. Das Geld brauchen Sie gerade aber an anderer Stelle.

Und schließlich die Rechnung: Die Mieteinnahme muss die laufenden Kosten der Wohnung erst einmal decken, bevor sie überhaupt etwas zu den Heimkosten beiträgt.

Für den Verkauf spricht

Es entsteht Klarheit. Aus einer Immobilie, die Geld kostet, wird Vermögen, das die Pflege trägt. Die doppelte Belastung endet. Und es entfällt der Streit, der in Familien oft erst später kommt, wenn niemand die Verantwortung für die Wohnung übernehmen will.

Eine ehrliche Grundlage für diese Entscheidung entsteht erst, wenn die Wohnung leer ist und ihr Zustand sichtbar wird. Vorher bewerten Sie eine Vermutung. Dass Räumung, Instandsetzung, Bewertung und Verkauf bei einer Nachlassauflösung in Essen in einer Hand liegen, spart dabei vor allem Koordination.

Ein sinnvoller erster Schritt

Sie müssen nicht in der Woche des Heimeinzugs entscheiden, ob verkauft wird. Sinnvoll ist eine andere Reihenfolge: klären, wer entscheiden darf, dann sichten, was in der Wohnung ist, dann räumen und den Zustand herstellen, dann die Immobilienbewertung anstoßen. Erst danach fällt die Entscheidung, ob Sie vermieten oder die Wohnung in Essen verkaufen, und zwar auf Grundlage von Zahlen statt von Sorgen.

Wenn Sie besprechen möchten, wie das bei Ihrer Wohnung aussieht, erreichen Sie Ihren Ansprechpartner Christian Gottschling unter 0201 453 177 97.

Kurz zusammengefasst

Mit dem Einzug ins Heim laufen zwei Kostenblöcke parallel: der Heimplatz und die leere Eigentumswohnung mit Hausgeld, Grundsteuer, Versicherung und Grundwärme. Bevor irgendetwas geschieht, muss geklärt sein, wer entscheiden darf. Vorsorgevollmacht, Betreuung und Betreuungsgericht setzen den Rahmen. Dazu berät ein Notar oder eine Anwältin. In der Wohnung gilt: erst sichten und Wertsachen sowie Unterlagen sichern, dann räumen. Ins Heim kommt das Vertraute, nicht das Wertvolle. Die Entscheidung zwischen Vermieten und Verkaufen fällt am ehrlichsten, wenn die Wohnung leer ist und ihr Zustand offen auf dem Tisch liegt.

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