Die Beantragung von KfW-Fördermitteln für Wohnungseigentümergemeinschaften wird vereinfacht. Dadurch soll die energetische Sanierung älterer Wohnanlagen angekurbelt werden.


Die KfW hat ihr Antragsverfahren für die Zuschussprogramme zur energetischen Sanierung und zum altersgerechten Umbau in Wohnungseigentümergemeinschaften deutlich vereinfacht. Ab 1.8.2015 genügt für KfW-Zuschüsse in den Programmen 430 und 455 eine einzige De-minimis-Erklärung. Der bevollmächtigte Immobilienverwalter gibt sie für alle Vermieter der WEG ab. Eine schriftliche De-minimis-Erklärung jedes einzelnen vermietenden Wohnungseigentümers ist damit nicht mehr nötig. Ziel der Änderung ist, die energetische Sanierung in WEGs anzukurbeln.
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) begrüßt die Vereinfachung. Der Verband hatte sich hierfür eingesetzt.
Hintergrund: De-minimis-Beihilfen
Private Vermieter fallen unter den EU-Unternehmensbegriff, da sie mit der Vermietung eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Beihilfen an Unternehmen sind nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) grundsätzlich verboten, um Chancengleichheit zu wahren. Bei De-minimis-Beihilfen handelt es sich aber um öffentliche Zuwendungen, die so gering sind, dass Auswirkungen auf den EU-Wettbewerb nicht zu erwarten sind. Diese dürfen im laufenden und den zwei vorangegangenen Kalenderjahren jedoch den Höchstbetrag von 200.000 Euro pro Vermieter nicht überschreiten. Anträge auf Fördermittel brauchen deshalb eine verbindliche Erklärung der vermietenden Eigentümer. Darin bestätigen sie, dass der Höchstbetrag mit dem Zuschuss nicht überschritten wird.
Anträge, Beschlüsse und Abrechnung: Diese Aufgaben gehören zur WEG-Verwaltung in Essen. Welche Leistungen dazuzählen, zeigt die Übersicht der Aufgaben einer WEG-Verwaltung. Eine geplante Sanierung ist zugleich eine Chance für die aktive Wertentwicklung Ihrer Immobilie. Ist Ihre Gemeinschaft unzufrieden, begleiten wir den Wechsel der Hausverwaltung.
