Was sollte man beachten und was muss man im Schadensfall tun?
Orkan-Winde erreichen ganz NRW.
Der Deutsche Wetterdienst warnt vor Windstärke 11 bis 12. Bei dieser Windstärke entwurzelt der Sturm selbst gesunde Bäume. Deshalb bleiben viele Schulen geschlossen. Bus und Bahn fahren nur eingeschränkt.
Bei den letzten Orkanen „Ela“ oder „Friederike“ wurden Dächer abgedeckt und Bäume entwurzelt. Erfahrungsgemäß betrifft das 3 – 5% des Bestandes.

Ausführliche Hinweise zum Verhalten bei Sturm erhalten Sie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz.
Die häufigsten Schäden entstehen durch herabfallende Teile der Dächer.
Fallen Teile vom Dach herunter, verliert die Dachkonstruktion an Stabilität. Zudem hat der Wind hier eine stärkere Angriffsfläche. Sperren Sie deshalb unbedingt die Gehwege rund um das Haus ab. So kann niemand von herabfallenden Teilen getroffen werden. Schäden sind üblicherweise ab Windstärke 8 über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Werden parkende Autos beschädigt, nehmen Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs in Anspruch.
Tritt bei Ihnen ein Schaden ein, brauchen wir eine aussagekräftige Schadensmeldung. Das gilt in der Mietverwaltung in Essen genauso wie in der WEG-Verwaltung. Wichtig sind
- Datum
- Zeitpunkt
- Schaden
- Aussagekräftige Bilder vom Schaden (min 3-4 Fotos, Nah- und Fernaufnahmen)
Schäden können Sie wie gewohnt per E-Mail an kontakt@gottschling-immobilien.de sowie telefonisch unter 0201-45875433 melden. Erreichen Sie uns einmal nicht direkt, hinterlassen Sie uns gern eine Nachricht. Wir rufen schnell zurück. Rund um Sturm, Schnee und Eis unterstützen wir Sie außerdem mit unserem Hausmeisterservice in Essen und dem Winterdienst.
