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Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude!

Förderungspakete werden übersichtlicher

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) strukturiert als Programm der Bundesregierung ab diesem Jahr die energetische Gebäudeförderung neu. Dafür bündelt die BEG die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbarer Energie im Gebäudebereich (z.B. das CO₂-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt) in ein modernes, vereinfachtes und weiterentwickeltes Förderangebot. Fortan hat man etwa mit nur einer Bewerbung die Möglichkeit auf alle infrage kommenden Förderungen. Die BEG ist ein Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030 und besteht aus drei Teilprogrammen, die jeweils in einer Zuschussvariante und einer Kreditvariante angeboten werden. Die drei Teilprogramme lauten: (1) Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden  (BEG WG), (2) Vollsanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden (BEG NWG) sowie (3) Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM).

Am 01.01.2021 starteten bereits die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (BEG EM) durch das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA); hierbei wurden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik erneuerbarer Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit Einzelmaßnahmen gefördert. Die Durchführung von BEG WG und BEG NWG sowie BEG EM in der Kreditvariante sind für Sommer 2021 geplant.

Bei der Entscheidung, welche Maßnahme umgesetzt werden soll, unterstützt die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bzw. die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) mit einem Zuschuss in einer Höhe von 80%. Darüber hinaus gibt es für die Umsetzung von Maßnahmen aus einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) künftig fünf Prozentpunkte mehr Zuschuss.

Die Effekte so weit: bei neuen Heizungen steigt die Förderquote auf bis zu 50%, bei Dämmmaßnahmen, neuen Fenstern und Lüftungsanlagen steigt der Zuschuss auf bis zu 25%.

Insgesamt lässt sich demnach auch auf bundespolitischer Ebene eine Modernisierung in Bezug auf das Thema „Effiziente Gebäude“ feststellen, indem Förderpakte vereinfacht und direkter zugänglich werden.

Quelle: VDIV – Leitlininen – 01/21 – „Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (S.10)

Autor: Simon Schlömer

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