Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude!
Förderungspakete werden übersichtlicher


Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) strukturiert als Programm der Bundesregierung ab diesem Jahr die energetische Gebäudeförderung neu. Dafür bündelt die BEG die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbarer Energie im Gebäudebereich. Dazu zählen das CO₂-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Daraus wird ein modernes, vereinfachtes Förderangebot. Mit nur einer Bewerbung kommen Sie künftig an alle Förderungen, die für Sie infrage kommen. Die BEG ist ein Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030. Sie besteht aus drei Teilprogrammen. Jedes davon gibt es als Zuschuss und als Kredit. Für Eigentümergemeinschaften ist das ein Thema für die WEG-Verwaltung. Die drei Teilprogramme lauten: (1) Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden (BEG WG), (2) Vollsanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden (BEG NWG) sowie (3) Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM).
Am 01.01.2021 starteten bereits die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (BEG EM) durch das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Gefördert wurden Maßnahmen an der Gebäudehülle, die Anlagentechnik erneuerbarer Energien für Heizungen und die Heizungsoptimierung. Dazu kamen Fachplanung und Baubegleitung für diese Einzelmaßnahmen. Die Durchführung von BEG WG und BEG NWG sowie BEG EM in der Kreditvariante sind für Sommer 2021 geplant.
Welche Maßnahme sinnvoll ist, klärt die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) oder die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN). Für diese Beratung gibt es einen Zuschuss von 80%. Darüber hinaus gibt es für die Umsetzung von Maßnahmen aus einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) künftig fünf Prozentpunkte mehr Zuschuss.
Die Effekte so weit: bei neuen Heizungen steigt die Förderquote auf bis zu 50%, bei Dämmmaßnahmen, neuen Fenstern und Lüftungsanlagen steigt der Zuschuss auf bis zu 25%.
Unter dem Strich tut sich also auch in der Bundespolitik etwas beim Thema „Effiziente Gebäude“: Die Förderpakete werden einfacher und leichter zugänglich. Welche Maßnahmen sich für Ihr Haus lohnen, besprechen Sie am besten mit Ihrer Hausverwaltung in Essen. Eine energetische Sanierung zahlt zugleich auf die aktive Wertentwicklung Ihrer Immobilie ein.
Quelle: VDIV – Leitlininen – 01/21 – „Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (S.10)
Autor: Simon Schlömer
