Der Neubau von Mietwohnungen soll über eine befristete Sonderabschreibung gefördert werden. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der Wohnungsbau steuerlich gefördert werden soll. Demnach soll für Wohnungen, für die 2016, 2017 oder 2018 ein Bauantrag gestellt wird, eine Sonderabschreibung gelten.
Abgeschrieben werden können im ersten und zweiten Jahr jeweils bis zu zehn Prozent der Ausgaben, im dritten Jahr bis zu neun Prozent. Die abschreibungsfähigen Kosten werden jedoch auf 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Sofern die Baukosten 3.000 Euro je Quadratmeter übersteigen, soll die Förderung komplett entfallen.

Investoren sollen die Abschreibung letztmalig im Jahr 2022 nutzen dürfen.
Zu den Fördergebieten zählen Gemeinden, deren Mietniveau um mindestens fünf Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegt. Zusätzlich werden auch Gebiete mit Mietpreisbremse und Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze in das förderfähige Gebiet einbezogen.
Die begünstigten Flächen müssen laut Entwurf mindestens zehn Jahre nach Fertigstellung vermietet werden.
GdW begrüßt Kabinettsbeschluss
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hat den Beschluss der Bundesregierung begrüßt. Die Sonder-Afa könne ein wirksamer Anreiz sein, mehr bezahlbare Wohnungen zu bauen, so GdW-Präsident Axel Gedaschko. Die Begrenzung der Abschreibungsmöglichkeit auf 2.000 Euro pro Quadratmeter könne eine preisdämpfende Wirkung entfalten. Dem Verband geht die geplante Förderung aber nicht weit genug. Zusätzlich müsse die Normalabschreibung von bisher zwei auf mindestens drei Prozent angehoben werden, um den Wohnungsbau wirklich in Gang zu bringen.
ZIA: Schubladenprojekte durch Baubeginnanzeige motivieren
Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss begrüßt die Initiative, weist allerdings darauf hin, dass der Entwurf, der ausschließlich auf den Zeitpunkt des Bauantrags abzielt, mehrere aktuelle Vorhaben verzögern könnte. Eine bessere Variante wäre es, zusätzlich den Zeitpunkt des Baubeginns aufzunehmen, der für jede Baumaßnahme angezeigt werden muss.
„In der aktuellen Fassung werden Projekte, für die bereits ein Bauantrag gestellt wurde, nicht berücksichtigt. Das eröffnet zu viele Gestaltungsspielräume, um noch einen neuen Bauantrag einzureichen, beziehungsweise führt am Ende der Abschreibungsfrist zu einer Antragswelle“, sagt Rolf Buch, Vorsitzender der ZIA-Plattform Wohnen. Sollte der Baubeginn als zusätzlicher Zeitpunkt berücksichtigt werden, könnten so genannte Schubladen-Projekte, für die bereits eine Genehmigung vorliegt, zur Umsetzung motiviert werden.
„In zahlreichen Märkten finden sich solche zurückgestellten Projekte. Hier muss ein schneller Baubeginn forciert werden. Ein entsprechender steuerlicher Anreiz, der an die Baubeginnanzeige gekoppelt ist, würde die gewünschten Effekte der Förderung erzielen“, so Buch. Dabei müsse die klassische KfW-Förderung alternativ erhalten bleiben.
IVD kritisiert kurzen Förderzeitraum
Der Immobilienverband IVD kritisiert die fehlende Regelung für Personengesellschaften und den kurzen Förderzeitraum.
Anders als nach dem Fördergebietsgesetz der 1990er Jahre fehle eine Vorschrift, nach der bei Personengesellschaften die Gesellschaft selbst zur Vornahme der Abschreibungen berechtigt ist. Aufgrund der Vorschrift des § 15 b EStG sei eine Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen über geschlossene Fonds nicht möglich. Gefördert würden also nur Direktinvestitionen in Gebäude und Eigentumswohnungen, heißt es in einer IVD-Mitteilung.
Der Förderzeitraum von drei Jahren sei zudem extrem kurz. Die gegenwärtige Wohnungsknappheit in stark nachgefragten Gebieten werde bis dahin nicht beseitigt sein. Damit die Förderung wirksam werden könne, sollte auch dem IVD zufolge zusätzlich die Normalabschreibung von derzeit zwei Prozent auf mindestens drei Prozent angehoben werden.
Baugewerbe: Schritt in die richtige Richtung
„Auch wenn wir uns eine generelle Erhöhung der AfA von zwei auf vier Prozent gewünscht hätten, begrüßen wir den heutigen Beschluss der Bundesregierung“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes.
Zu kritisieren sei, dass die Wohnungsbautätigkeit nur über einen Zeitraum von drei Jahren gefördert werde. Darüber hinaus wäre es hilfreich gewesen, wenn auch Wohnungen gefördert würden, für die bereits im vergangenen Jahr eine Baugenehmigung erteilt wurde, so Pakleppa. Neben der steuerlichen Förderung von privaten Investitionen seien weitere Anstrengungen notwendig, um eine entsprechend hohe Anzahl neuer Wohnungen zu bauen. Dazu gehöre, dass die Länder nicht weiter an der Steuerschraube drehen und die Grunderwerbsteuer erhöhen.
BFW fordert Erhöhung der Normalabschreibung auf drei Prozent
Sönke Struck, der Vorsitzende des Landesverbands Nord des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), begrüßte, dass die Obergrenze für die Nutzung der Förderung von ursprünglich vorgesehenen 2.200 Euro nun auf 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht wurde. „Besonders in den Metropolregionen liegen die Herstellungskosten des Gebäudes in der Regel deutlich höher als 2.200 Euro pro Quadratmeter“, so Struck.
Damit sich auch private Investoren wieder verstärkt im Mietwohnungsbau engagierten, müsste aber auch die so genannte Normalabschreibung von bisher zwei auf drei Prozent erhöht werden, womit der heute viel kürzeren Nutzungsdauer von Wohngebäuden Rechnung getragen würde.
Haus & Grund kritisiert Entwurf
Der Eigentümerverband Haus & Grund hingegen kann sich mit dem Kabinettsbeschluss nicht anfreunden und kritisiert die beschlossenen Maßnahmen als „reines Strohfeuer“. Mit der degressiven Ausgestaltung der Abschreibung würden vor allem Spekulanten angezogen, die eine kurzfristige Steuerersparnis erzielen wollten. Stattdessen sei eine höhere lineare Gebäudeabschreibung erforderlich, um den Wohnungsbau nachhaltig auszuweiten.
Mieterbund sieht Sonder-Afa kritisch
Die beschlossenen steuerlichen Anreize für den Wohnungsbau seien „ein 2,15-Milliarden-Euro-Geschenk an Bauherren und Investoren“, so der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten. Ob durch die Sonder-AfA Wohnungen mit bezahlbaren Mieten entstehen, sei nicht sichergestellt. Niedrigere, weil steuerlich geförderte Baukosten bedeuteten nicht automatisch niedrigere Mieten. Ohne eindeutige Mietobergrenzen für diese Wohnungen bleibe das Ziel, bezahlbare Wohnungen für mittlere und untere Einkommensgruppen zu errichten, ein frommer Wunsch, so Siebenkotten.
Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (pdf)
Hausverwaltung Gottschling, Essen
www.gottschling-immobilien.de
www.essenmakler.de
kontakt@gottschling-immobilien.de