Hamburg zweites Land nach Berlin mit Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse gilt ab 1. Juli 2015 flächendeckend in ganz Hamburg. Die Mieten sind damit im Fall einer Neuvermietung im Regelfall auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Senat beschließt Mietpreisbremse für ganz Hamburg

Der Senat hat die Mietpreisbremse für die maximal zulässige Dauer von fünf Jahren beschlossen. Hamburg ist das zweite Land nach Berlin, das die Mietpreisbremse beschließt. Der Bund hat mit dem am 1.6.2015 in Kraft getretenen Mietrechtsnovellierungsgesetz die Voraussetzungen für den Erlass einer Mietpreisbegrenzung geschaffen.
Senatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt: „Die Mietpreisbremse gilt ab 1. Juli flächendeckend in ganz Hamburg. Das ist eine gute Nachricht für Mieterinnen und Mieter, die bei der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung entlastet werden. Gleichzeitig brauchen wir den Neubau, um für eine nachhaltige Entlastung auf dem Wohnungsmarkt zu sorgen. Mein Dank gilt an dieser Stelle der Wohnungswirtschaft, die sich in der letzten Legislaturperiode beim Wohnungsneubau, insbesondere auch beim Bau von Sozialwohnungen große Verdienste erworben hat. Ich freue mich, dass die Wohnungswirtschaft trotz unterschiedlicher Auffassung über die Mietpreisbremse bereit ist, zeitnah Verhandlungen für ein neues ‚Bündnis für das Wohnen in Hamburg‘ aufzunehmen.“
Der Senat hat festgestellt, dass der Wohnungsmarkt in ganz Hamburg angespannt ist. Damit liegen die Voraussetzungen für die Mietpreisbremse vor. Der Senat will den Schutz vor steigenden Mieten für alle Mieterinnen und Mieter verbessern. Deshalb gilt die Mietpreisbegrenzungsverordnung für das gesamte Stadtgebiet ohne sachliche Einschränkungen. Sie hat die maximal mögliche Geltungsdauer von fünf Jahren.
Nach Ansicht der Wohnungswirtschaft ist ein angespannter Wohnungsmarkt jedoch nicht in allen Stadtteilen und Quartieren Hamburgs gegeben. Deshalb hat der Senat mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden vereinbart, ein externes Gutachten zum Hamburger Wohnungsmarkt in Auftrag zu geben. Die Mietervereine sind daran beratend beteiligt. Bestätigt das Gutachten den angespannten Wohnungsmarkt wider Erwarten nicht für das gesamte Stadtgebiet, zieht der Senat daraus Konsequenzen. Er hebt die Verordnung dann für die betroffenen Teilgebiete auf. Zeitgleich beginnen Gespräche über eine Neuauflage des „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ aufgenommen.
Auch in Essen bestimmt die zulässige Miete den Ertrag einer Wohnung. Wer die ortsübliche Vergleichsmiete richtig ansetzen will, lässt die Wohnung vorher über eine Immobilienbewertung einschätzen. Die laufende Betreuung von Mietwohnungen übernimmt die Mietverwaltung in Essen, für Eigentümergemeinschaften die WEG-Verwaltung in Essen. Wer lieber verkaufen als vermieten möchte, findet Hinweise in den Tipps zum Immobilienverkauf.
Rückfragen der Medien:
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Wohnen, Dr. Magnus-Sebastian Kutz, Tel. 040-42840-2051, magnus-sebastian.kutz@bsu.hamburg.de
