Wer schon einmal eine Sanierung in einer größeren Liegenschaft begleitet hat, weiß: Die Prozesse anzustoßen ist ein echter Kraftakt.
Wir geben Ihnen 7 Tipps für die energetische Sanierung
1. Einen Sanierungsplan erstellen
Viele Eigentümer schieben notwendige Sanierungen bis zum letzten Moment auf. Dann muss alles unter Zeitdruck passieren.
Das führt oft zu unnötigen und teureren Lösungen. Denn die nächsten Schritte lassen sich dann nicht mehr mitdenken. Ein Beispiel: Sie dämmen die Fassade und tauschen die Fenster erst fünf Jahre später. Dann lässt sich der Anschluss der neuen Fenster an das Wärmedämmverbundsystem (WDVS) meist nicht mehr fachgerecht herstellen. Die noch junge Fassade wird beschädigt.
Erstellen Sie deshalb einen Sanierungsfahrplan gemeinsam mit einem unabhängigen Experten. Für Eigentümergemeinschaften begleiten wir diesen Prozess in der WEG-Verwaltung. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst diese „Vor-Ort-Beratung“ mit 60 Prozent der Kosten.
2. Bauschäden vermeiden
Schlecht geplante energetische Sanierungen können zu Bauschäden führen. Verändert sich die Luftdichtheit durch einen Fenstertausch oder eine Dachsanierung, brauchen Sie ein Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil 6. Prüfen Sie bei Dämmmaßnahmen außerdem immer mögliche Wärmebrücken und beseitigen Sie sie bei Bedarf.
3. Das richtige Timing
Alle Bauteile und die Anlagentechnik eines Gebäudes haben eine gewisse Lebenserwartung.
Sie hängt stark von Wartung und Beanspruchung ab. Grob gilt: Fassaden und Dächer müssen Sie alle 40 bis 60 Jahre erneuern. Fenster halten etwa 25 bis 30 Jahre. Heizkessel ersetzen Sie nach 25 Jahren. Der Zeitpunkt einer notwendigen Instandsetzung ist in der Regel der beste Termin für zusätzliche energetische Sanierungen.
Ein Beispiel: Der Putz hat Risse und muss ohnehin ausgebessert werden. Dann bestehen die Mehrkosten für eine Dämmung nur noch aus dem Anbringen der Dämmplatten und dem Herstellen der Anschlüsse. Gerüst-, Putz- und Farbkosten fallen ja sowieso an. In solchen Fällen amortisieren sich energetische Sanierungen besonders schnell. Das ist gelebte aktive Wertentwicklung.
4. Die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2013) schreibt derzeit Folgendes zwingend vor: Dämmung von obersten Geschossdecken, Dämmung von Heizungsleitungen in unbeheizten Bereichen und Austausch von Heizkesseln, die älter als 30 Jahre sind.
5. Baubegleitung durch Experten
Nutzen Sie das Fachwissen erfahrener Energieberater. Bei einer Baubegleitung unterstützen sie Sie bei der Planung, holen Angebote ein, überwachen die Qualität am Bau und sorgen für die optimale Nutzung der Fördermittel. 
Die Effizienzexperten übernehmen auch einen Großteil der lästigen Bürokratie bei der Antragsstellung. Fördert die KfW eine Maßnahme, übernimmt sie auch die Hälfte der Kosten für die Experten (bis maximal 8.000,- Euro). Gut ausgebildete Energieberater sind auf der Expertenliste der Deutschen Energieagentur (dena) oder auf den Internetseiten des Deutschen Energieberater-Netzwerk (DEN) e. V. zu finden.

6. Nutzung von Fördermitteln
Für energetische Sanierungen gibt es zahlreiche Fördertöpfe. Ein qualifizierter Energieberater verschafft Ihnen den Überblick. Er prüft, welche Fördermittel für Sie sinnvoll sind. KfW und BAFA sind dabei die wichtigsten Geldgeber. Auch regionale Programme bieten Zuschüsse von bis zu 60 Prozent der Kosten einer Maßnahme sowie zinsgünstige Finanzierungen.
7. Contracting Angebote prüfen
Gerade beim Austausch der Heizungsanlage in größeren Gebäuden lohnt sich eine Prüfung: Kann ein Contractor die Investition übernehmen?
Er finanziert und betreibt die neue Heizungsanlage. Der Eigentümergemeinschaft stellt er nur die Kosten für die gelieferte Wärme in Rechnung. Welche Aufgaben die WEG-Verwaltung dabei übernimmt, lesen Sie auf unserer Übersichtsseite.
Bei fairer Vertragsgestaltung kann so eine Win-Win-Win-Situation entstehen, da durch die Effizienz der neuen Anlage viel Brennstoff eingespart wird. Prüfen Sie bei dieser Gelegenheit auch, ob sich ein Wechsel des Energieträgers lohnt.


