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Regierung: Energieausweis ist gut bekannt

Die Bundesregierung bewertet den Bekanntheits- und Verbreitungsgrad von Energieausweisen positiv. Nach den Änderungen durch die EnEV 2014 sei eine noch stärkere Verbreitung des Energieausweises zu erwarten.

Der Energieausweis ist nach Auffassung der Bundesregierung in der Immobilienbranche sowie bei den Kauf-, Miet-, Pacht- und Leasinginteressenten gut bekannt. Es bestehe daher kein Anlass zur Annahme, dass der in der EnEV geregelten Pflicht zur Vorlage von Energieausweisen nicht nachgekommen werde. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. In ihrer Antwort verweist die Regierung darauf, dass die Vorlagepflicht bereits seit 2007 bestehe. Nach der EnEV 2014 sei der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen. Einem Käufer oder Mieter sei er unverzüglich nach Vertragsschluss im Original oder in Kopie zu übergeben. Das stärke die Verbreitung des Energieausweises weiter.

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis bleiben bestehen

Daran, dass es mit Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis zwei verschiedene Arten von Energieausweisen gibt, will die Regierung nicht rütteln. Mit der Unterscheidung werde den unterschiedlichen Gegebenheiten auf dem Immobilienmarkt und dem unterschiedlich hohen Einfluss des Nutzerverhaltens auf den Verbrauch Rechnung getragen.

Für Eigentümer heißt das: Ohne gültigen Energieausweis sollte keine Anzeige online gehen. Wer den Überblick über seine Mietobjekte behalten will, übergibt die Mietverwaltung in Essen an GOTTSCHLING Immobilien; Eigentümergemeinschaften nutzen unsere WEG-Verwaltung. Steht ein Verkauf an, klärt zuerst eine Immobilienbewertung den realistischen Preis. Alles Weitere zum Ablauf finden Sie beim Thema Immobilienverkauf.

Zur Frage, wie hoch der Anteil fehlerhafter Energieausweise sei, konnte die Regierung keine Angaben machen. Sie verwies darauf, dass erstmals im März 2017 und dann alle drei Jahre Erfahrungsberichte der Länder zu erwarten seien. Auch zur Frage, inwieweit kommerzielle Immobilienanzeigen die mit der EnEV 2014 eingeführten Pflichtangaben tatsächlich enthalten, verwies die Regierung auf die Bundesländer, die für den Vollzug zuständig seien. Da das Fehlen von Pflichtangaben seit Mai 2015 mit einem Bußgeld bedroht sei, sei aber mit einer verstärkten Einhaltung der Vorschriften zu rechnen. Darüber, inwieweit die Bundesländer die Beachtung der Pflichtangaben überprüfen, lägen ihr keine Erkenntnisse vor, so die Bundesregierung in ihrer Antwort.

DUH: Oft keine Angaben zum Energieausweis

Christian Gottschling, Immobilienmakler aus Essen, spricht mit Mikrofon auf einer Bühne über den Immobilienverkauf
Christian Gottschling, Geschäftsführer von GOTTSCHLING Immobilien in Essen

Die Deutsche Umwelthilfe war in einer Erhebung kürzlich zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Vielzahl von Immobilienanzeigen ohne die erforderlichen Pflichtangaben veröffentlicht wird. Zudem hatte eine Abfrage bei den Bundesländern ergeben, dass die Einhaltung der Informationspflichten fast nicht kontrolliert wird. Näheres hierzu sowie eine Übersicht der Pflichtangaben lesen Sie in der News „Ab Mai droht Bußgeld, wenn im Inserat Angaben zum Energieausweis fehlen“.

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