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Neue Zulassungsregeln für Immobilienmakler und Immobilienverwalter?

Das Bundeswirtschsaftsministerium will die Berufszulassung für gewerbliche Immobilienverwalter und -makler reformieren und hat dafür einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt. Demnach sollen neue Mindeststandards eingeführt werden, wenn diese eine Gewerbeerlaubnis erhalten wollen.

Einem neuen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zufolge müssen WEG-Verwalter einen Sachkundenachweis, ihre Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorlegen, wenn sie eine Gewerbeerlaubnis erhalten wollen. Die Regelung ist ausschließlich für gewerbetreibende Wohnungseigentumsverwalter vorgesehen, Verwalter von Mietwohneinheiten und angestellte WEG-Verwalter fallen nicht darunter. Analoge Zulassungsvoraussetzungen sollen künftig auch für Immobilienmakler gelten.

Pflicht zur Mitarbeiterprüfung

Die Regelung ist ausschließlich für gewerbetreibende Wohnungseigentumsverwalter vorgesehen, Verwalter von Mietwohneinheiten und angestellte WEG-Verwalter fallen nicht darunter. Beschäftigt ein gewerblicher WEG-Verwalter zusätzliches Personal, haftet er gemäß dem Entwurf aber für diese. Er ist daher verpflichtet, die Qualifikation und Zuverlässigkeit derjenigen Mitarbeiter aktiv zu prüfen, die an der Verwaltertätigkeit mitwirken. Die „angemessene Qualifikation“ kann unter anderem durch Abschlüsse, Zertifikate und Schulungen privater Bildungsträger und Akademien erfolgen.

„Alte Hasen“ ausgenommen

Die Detailregelungen sollen nachfolgend in der Makler- und Bauträgerverordnung verankert werden. Die neuen Regeln dürften bereits zum 01.01.2016 in Kraft treten. Für „Alte Hasen“ ist eine Sonderregelung geplant, wonach WEG-Verwalter, die seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen selbständig tätig sind, keine Sachkundeprüfung nachweisen müssen. Nach einer Übergangsphase von neun Monaten, haben gewerbliche Verwalter sechs Monate Zeit, sich von einer IHK-Sachkundeprüfung befreien zu lassen.

DDIV begrüßt Entwurf grundsätzlich…

In einer ersten Reaktion hat der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) den Entwurf grundsätzlich begrüßt, weil damit Verbraucherschutz und Qualifikation in der Wohnungsverwaltung erhöht werden. Schließlich habe sich der DDIV sich seit langem für Mindeststandards in der Immobilienverwaltung eingesetzt.

…sieht aber Nachbesserungsbedarf

Allerdings gebe es noch konkreten Nachbesserungsbedarf. So muss die Versicherungspflicht erweitert werden. Positiv sei zwar, dass die Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung ein zentraler Bestandteil zur Absicherung der Haupt- und Nebenrisiken des Verwalteralltages ist. Der DDIV fordert aber, dass die Versicherungspflicht auf die Deckung gegen Personen- und Sachschäden auszuweiten und den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung vorzunehmen. Zudem fehle im Entwurf eine Erlaubnispflicht für Mietverwalter, die dieselbe wirtschaftlich hohe Verantwortung wie WEG-Verwalter tragen würden. Auch Weiterbildungspflichten würde der DDIV begrüßen. (mh)

Quelle

Gottschling Immobilien, Hausverwaltung Essen
www.gottschling-immobilien.de
kontakt@gottschling-immobilien.de

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