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Neue Zulassungsregeln für Immobilienmakler und Immobilienverwalter?

Das Bundeswirtschaftsministerium will die Berufszulassung für gewerbliche Immobilienverwalter und -makler reformieren. Dafür hat es einen Referentenentwurf vorgelegt. Danach sollen künftig neue Mindeststandards gelten, wenn Verwalter und Makler eine Gewerbeerlaubnis erhalten wollen.
Einem neuen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zufolge müssen WEG-Verwalter einen Sachkundenachweis, ihre Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorlegen, wenn sie eine Gewerbeerlaubnis erhalten wollen. Die Regelung ist ausschließlich für gewerbetreibende Wohnungseigentumsverwalter vorgesehen, Verwalter von Mietwohneinheiten und angestellte WEG-Verwalter fallen nicht darunter. Analoge Zulassungsvoraussetzungen sollen künftig auch für Immobilienmakler gelten.

Pflicht zur Mitarbeiterprüfung

Beschäftigt ein gewerblicher WEG-Verwalter zusätzliches Personal, haftet er nach dem Entwurf für dieses Personal. Er ist daher verpflichtet, die Qualifikation und Zuverlässigkeit derjenigen Mitarbeiter aktiv zu prüfen, die an der Verwaltertätigkeit mitwirken. Die „angemessene Qualifikation“ können Mitarbeiter unter anderem durch Abschlüsse, Zertifikate und Schulungen privater Bildungsträger und Akademien nachweisen. Welche Leistungen ein Verwalter im Alltag erbringt, zeigt die Übersicht der Aufgaben der WEG-Verwaltung.

„Alte Hasen“ ausgenommen

Die Detailregelungen sollen nachfolgend in der Makler- und Bauträgerverordnung verankert werden. Die neuen Regeln dürften bereits zum 01.01.2016 in Kraft treten. Für „Alte Hasen“ ist eine Sonderregelung geplant, wonach WEG-Verwalter, die seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen selbständig tätig sind, keine Sachkundeprüfung nachweisen müssen. Nach einer Übergangsphase von neun Monaten haben gewerbliche Verwalter sechs Monate Zeit, sich von einer IHK-Sachkundeprüfung befreien zu lassen.

DDIV begrüßt den Entwurf grundsätzlich …

In einer ersten Reaktion hat der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) den Entwurf grundsätzlich begrüßt, weil damit Verbraucherschutz und Qualifikation in der Wohnungsverwaltung erhöht werden. Schließlich habe sich der DDIV seit Langem für Mindeststandards in der Immobilienverwaltung eingesetzt.

… sieht aber Nachbesserungsbedarf

Allerdings gebe es noch konkreten Nachbesserungsbedarf. So muss die Versicherungspflicht erweitert werden. Positiv sei zwar, dass die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die Haupt- und Nebenrisiken des Verwalteralltags absichert. Der DDIV fordert aber, die Versicherungspflicht auf Personen- und Sachschäden auszuweiten und zusätzlich eine Betriebshaftpflichtversicherung vorzuschreiben. Zudem fehle im Entwurf eine Erlaubnispflicht für Mietverwalter, die dieselbe wirtschaftlich hohe Verantwortung wie WEG-Verwalter tragen würden. Auch Weiterbildungspflichten würde der DDIV begrüßen. (mh)

Was das für Eigentümer heißt

Für Eigentümergemeinschaften zählt vor allem, wer die Arbeit verlässlich erledigt. Diese Aufgabe übernimmt die WEG-Verwaltung in Essen. Für vermietete Wohnungen gilt das Gleiche in der Mietverwaltung in Essen. Wer mit der bisherigen Betreuung unzufrieden ist, kann die Hausverwaltung wechseln.

Quelle

Christian Gottschling erklärt auf der Bühne, worauf es beim Immobilienverkauf in Essen ankommt
Christian Gottschling, GOTTSCHLING Immobilien Essen

Gottschling Immobilien, Hausverwaltung Essen
www.gottschling-immobilien.de
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