Wir haben die Hausverwaltung und Immobilienverwaltung nicht neu erfunden, jedoch alle Bereiche gründlich durchdacht und strikt umgesetzt.

Sicherheit und Garantie

Sicherheit und Vertrauen

Eigentümer vertrauen uns ein sehr hohes Gut an. Die Immobilie ist in der Regel die größte Investition im Leben. Diese wird stets sach- und fachgerecht durch uns verwaltet und betreut. Darüber hinaus haben wir zur Absicherung folgende Versicherungen abgeschlossen:

Berufshaftpflichtversicherung

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Den Versicherungsnachweis zur Vermögensschadenversicherung finden Sie hier: Versicherungsbestätigung Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Alle Beiräte sind bei den von uns verwalteten Liegenschaften im Rahmen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mitversichert.

Vertrauensschadenversicherung

Den Versicherungsnachweis zur Vertrauensschadenversicherung finden Sie hier: Versicherungsbestätigung  Vertrauensschadenversicherung

Hausmeister Fahrzeug
Kundendienstfahrzeug beim Hausmeister-Dienst

Technische Hausverwaltung

Im Bereich der technischen Betreuung von Liegenschaften setzen wir für Sie neue Maßstäbe. Sie haben hier eine breite Auswahl an kompetenten und günstigen Alternativen bei der technischen Betreuung Ihrer Liegenschaft.

Der Umfang unserer Tätigkeit ist breit gefächert. Von der einfachen Kleinreparatur wie z. B. der Austausch von defektem Leuchtmittel, die saubere und einheitliche Beschriftung der Klingel- und Briefkastenschilder bis zur Komplettsanierung von Wohnungen und Bädern bieten wir Ihnen das gesamte Spektrum an Arbeiten an.

Hierbei liegt das besondere Augenmerk auf schnelle und zeitnahe Durchführung sowie Effizienz und Kostenersparnis.

Darüber hinaus übernehmen wir regelmäßige Tätigkeiten wie die Gartenpflege im Abo oder auch den Winterdienst im Abo.

Bewertungen GOTTSCHLING Immobilien
google Bewertungen vom 09.12.2020

Bestbewertete Hausverwaltung

Bei GOTTSCHLING Immobilien ist immer der Kunde im Focus. Das gesamte Spektrum unserer Tätigkeiten richten wir ausschließlich und vollumfänglich an den Bedürfnissen unserer Kunden aus.

Besonderen Wert legen wir auf die Kundenzufriedenheit und der Akzeptanz von unseren Bausteinen bei unseren Dienstleistungen wie z. b. dem schnellen und sicheren Immobilienverkauf sowie die schnelle uns nachhaltige Vermietung.

Vergleichen Sie gerne unsere Leistungen und insbesondere die Bewertungen mit denen unserer Marktbegleiter.

Aktive Hausverwaltung
Teamfoto GOTTSCHLING Immobilien

Aktive Hausverwaltung

Die Hausverwaltung GOTTSCHLING Immobilien arbeitet aktiv im Verband der Immobilienverwalter mit. Wir setzen uns um Verband für die Weiterentwicklung und zeitgemäße Anpassung der Regelungen und gesetzlichen Vorgaben ein.

Die Reformen der Rechtsprechung kommen mit zeitlichem Versatz auch bei der Rechtsprechung an, dennoch gibt es hier noch viel Potenzial und Verbesserungsmöglichkeiten.

Digitale Hausverwaltung Ruhrgebiet
Digitalisierung der Hausverwaltung

Digitalisierung

Wir arbeiten in allen Bereichen absolut digital. Alles, was bei uns aufbewahrt wird oder eintrifft, wird digitalisiert. Jeder Brief, jedes Foto und selbst jede Rechnung. Stammdaten Teilungserklärungen oder Gemeinschaftsordnungen werden schon immer digital vorgehalten.

Sollten Sie mal Unterlagen von Ihrer Liegenschaft benötigen, so sind diese in der Regel bereits im GOTTSCHLING Portal hinterlegt. Als unser Kunde erhalten Sie kostenlosen Zugriff per App für iPhone, iPad und Android. Laden Sie einfach die GOTTSCHLING App aus dem App-Store und loggen sich ein. Zugriff über den PC erhalten Sie unter https://portal.gottschling-immobilien.de 

Unsere Server stehen im Rechenzentrum. Datensicherungen erfolgen täglich mit einer Vorhaltezeit von 10 Jahren.

Als Hausverwaltungssoftware (ERP-Software) setzen wir derzeit Win-CASA in der aktuellsten Version ein. Mit dem Hersteller besteht ein Servicevertrag wodurch alle Gesetzesänderungen und Programmverbesserungen eingespielt werden.

Hausverwaltung Ruhrgebiet Rahmenverträge
Rahmenverträge für Einsparungen

Rahmenverträge

Wir haben mit vielen Dienstleistern, Handwerkern, Versorgern und Versicherungen sowie Versicherungsmaklern Rahmenverträge abgeschlossen. Hierdurch erhalten wir Sonderkonditionen, die durch die Bündelung der Kaufkraft sowie Verhandlung erreicht wurden. Dies sind bei den meisten Gewerken Rufbereitschaften rund um die Uhr.

Bei Versorgern sind Kostenersparnisse von gut 10 % regelmäßig realisierbar.

Besonders tiefes und breites Wissen haben wir im Bereich Versicherung der Liegenschaften. Neu übernommene Objekte können im Regelfall bei mehr Leistung oft mehr als 10 % einsparen.

Unsere Berufsordnung

Durch die Mitgliedschaft im Verband der Immobilienverwalter (VDIV) sowie im Verband der-Immobilienverwalter (VDIV NRW) ist GOTTSCHLING Immobilien Hausverwaltung und Makler an die nachfolgende Berufsordnung gebunden.

Präambel

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. ist Mitglied des europäischen Verbandes der Immobiliendienstleister CEPI.

Durch die Generalversammlung des CEPI wurde am 30. März 2006 der „Europäische Verhaltenskodex für Immobiliendienstleister“ verabschiedet, der alle bis dahin verabschiedeten einschlägigen europäischen Richtlinien berücksichtigt.

A. Die Anforderungen an die Berufsausübung

1. Bei der Berufsausübung weist der Immobilienverwalter seine Kompetenz durch Erbringung der Dienstleistung in der erforderlichen Qualität nach.
2. Der Immobilienverwalter hat die von ihm beruflich übernommenen Aufgaben nach bestem Wissen und Können mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erfüllen und bei seiner Tätigkeit die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und die Interessen seiner Auftraggeber zu wahren.
3. Er hat keine Aufgaben zu übernehmen, die über seine Qualifikation und Erfahrung hinausgehen.
4. Zur ordnungsgemäßen und effektiven Erfüllung seiner Aufgaben hat sich der Immobilienverwalter im Rahmen geeigneter Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für sich und seine Mitarbeiter über die aktuellen rechtlichen Grundlagen der Entwicklung des Immobilienverwalters und des technischen Fortschritts zu informieren und sein Fachwissen zu erweitern.

B. Die Beziehung zu den Kunden und Auftraggebern

1. Der Immobilienverwalter erfüllt mit dem notwendigen Berufsgewissen die ihm übertragenen Aufgaben. Insbesondere hat er die rechtmäßigen Interessen seiner Auftraggeber zu schützen und sich loyal zu verhalten. Sein Handeln ist davon geprägt, dass er in treuhänderischer Funktion Sachverwalter fremden Vermögens ist.
2. Die Belange der Kunden und Auftraggeber sowie die Informationen im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages sind mit absoluter Diskretion zu behandeln. Auch die Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
3. Das Handeln des Immobilienverwalters ist von Rechtschaffenheit und Transparenz geprägt.
Dieses Gebot sowie eine Informationspflicht gegenüber seinen Auftraggebern hat der Immobilienverwalter im Rahmen seiner Geschäftsbesorgung einzuhalten. Er nimmt keine Provisionen, Rabatte oder Gewinne für die auf die Kunden entfallenden Kosten ohne deren vorheriges Einverständnis an. Er darf sich keine unzulässigen mittelbaren oder unmittelbaren Vorteile aus seiner Tätigkeit verschaffen. Ebenso sollte er keine Arbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen auf Kosten des Auftraggebers von Familienangehörigen oder Unternehmen ausführen lassen, an denen er beteiligt ist, ohne dass diese Situation dem Auftraggeber bekannt ist.
4. Bei der Besorgung der ihm übertragenen Geschäfte hat der Immobilienverwalter jegliche Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder ethnischer Herkunft zu unterlassen.
5. Der Immobilienverwalter hat sicherzustellen, dass die mit den Auftraggebern eingegangenen Verpflichtungen schriftlich so fixiert werden, dass die gegenseitigen Interessen in Einklang stehen.
6. Die Dienstleistungen des Immobilienverwalters sind nach kaufmännischen, die Existenz des Unternehmers sichernden Grundsätzen sowie einer leistungsgerechten Vergütung anzubieten und zu erbringen. Der Preis der Vergütung wird bei dem Einzelfall durch Vereinbarung der Parteien bestimmt, differenziert nach der Grundvergütung einerseits und der Vergütung für Zusatzleistungen und Zusatzhonorare andererseits. Bei der Verwaltung von Wohnungseigentum richtet sich die Vergütung, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach der Anzahl der verwalteten Einheiten oder nach einem vereinbarten Pauschalpreis.
7. Mit der Beendigung des Auftrages hat der Immobilienverwalter Rechnung zu legen und die Geschäfte zu übergeben, die erforderlichen Informationen zu erteilen und auf Gefahren hinzuweisen.

C. Der Umgang mit Finanzen und Vermögen der Kunden und Auftraggeber und Verhaltenskodex im E-Commerce

1. Der Immobilienverwalter muss über Haftpflichtversicherungen verfügen, die die Haftung der ihm anvertrauten Geldmittel sowie die Haftung für die Ausübung seiner Tätigkeit abdeckt und eine Haftungssumme von insgesamt mindestens 200.000,- € umfasst. Diese Versicherung ist öffentlich in den Medien, in denen er seine Dienstleistungen anbietet, nachzuweisen. Mindestinhalt dieses Nachweises sind: Name und Anschrift der Versicherer und räumlicher Geltungsbereich.
Er hat dafür Sorge zu tragen, dass er über ausreichenden Versicherungsschutz verfügt.
2. Der Immobilienverwalter hat uneingeschränkt das Vermögen seiner Auftraggeber von seinem eigenem und dem Vermögen anderer getrennt zu halten.
3. Alle Geschäftsaktivitäten sind transparent auszuführen und es ist sicherzustellen, dass alle Rechtsvorschriften und Richtlinien zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche einschließlich der Finanzierung des Terrorismus und zum E-Commerce eingehalten werden. Die Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten und das Urheberrecht sind zu beachten.
4. Alle Datentransfers, insbesondere in Bezug auf Zahlungsvorgänge, sind immer auf sicherem Wege abzuwickeln. Durch den Immobilienverwalter sollten alle Sicherheitsmaßnahmen für seine Organisation und die verwendeten Computer- und Kommunikationssysteme getroffen werden.
5. Durch den Immobilienverwalter sind die Kunden und Auftraggeber über die akzeptierten Formen der elektronischen Signatur sowie über die unabhängigen Unternehmen, die solche Signaturen zertifizieren, zu informieren. Sie sind auch über die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit der für die Erstellung einer elektronischen Signatur notwendigen Daten aufzuklären.
6. Die Verbreitung und Bearbeitung von elektronischen Informationen hat mit den gesetzlich geforderten Mindestinhalten zu erfolgen, sie müssen klar als solche erkennbar sein und den Herausgeber als solchen eindeutig bezeichnen. Persönliche Daten der Kunden und Auftraggeber sind in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht des Datenschutzes zu verarbeiten und dem Zweck
entsprechend zu nutzen.

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