HausverwaltungAllgemein

Jahresabrechnung und Steuererklärung

Steuererklärung und die Immobilienabrechnung

Die wohl meist gestellte Frage im ersten und zweiten Quartal in jedem Jahr ist: Wo ist die Jahresabrechnung? Ich muss bis zum 31.05. die Steuererklärung abgeben!

Grundsätzlich ist die Frage nach der Abrechnung durchaus gerechtfertigt, jedoch nicht aus dem Grund der Steuerklärung!

Beim Finanzamt, wie auch bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), gilt grundsätzlich das Zufluss-, Abfluss Prinzip. Demnach müssen alle Einnahmen und Ausgaben in dem Jahr versteuert werden, in dem diese auch geflossen bzw. tatsächlich angefallen sind. Teilweise wird es als das Jahr genannt, in dem die Zahlung banktechnisch erfolgt ist.

Demzufolge wird eine Abrechnung des Wirtschaftsjahres 2020 von der Hausverwaltung in 2021 erstellt. Nach Beschluss durch die Eigentümerversammlung wird das Saldo (Guthaben oder Nachzahlung der Jahresabrechnung) fällig. Dies wird im Jahr 2021 ausgeglichen. Der Zufluss bzw. Abfluss ist demnach im Jahr 2021 erfolgt und muss mit der Steuererklärung für das Jahr 2021 erklärt werden.

Sie haben Fragen zur Immobilienverwaltung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Weitere Informationen zum Zuflussprinzip finden Sie bei Wikipedia Zuflussprinzip sowie § 11 EStG

Sie wollen es noch genauer wissen? Hier ist die Erklärung als Video!

Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Steuerberatung oder eine vergleichbare Leistung. Falls Sie Detailfragen hierzu haben wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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