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Jahresabrechnung und Steuererklärung

Steuererklärung und die Immobilienabrechnung

Die häufigste Frage im ersten und zweiten Quartal jedes Jahres lautet: Wo ist die Jahresabrechnung? Ich muss bis zum 31.05. die Steuererklärung abgeben!

Jahresabrechnung und SteuererklärungDie Frage nach der Abrechnung ist berechtigt. Der Grund dafür ist aber nicht die Steuererklärung.

Beim Finanzamt und in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gilt das Zufluss-, Abfluss Prinzip. Danach versteuern Sie alle Einnahmen und Ausgaben in dem Jahr, in dem das Geld tatsächlich geflossen ist. Gemeint ist meist das Jahr, in dem die Zahlung über die Bank läuft.

Die Hausverwaltung in Essen erstellt die Abrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020 also im Jahr 2021. Nach dem Beschluss der Eigentümerversammlung wird der Saldo fällig – also das Guthaben oder die Nachzahlung aus der Jahresabrechnung. Ausgeglichen wird er im Jahr 2021. Zufluss und Abfluss finden damit im Jahr 2021 statt. Beides geben Sie in der Steuererklärung für 2021 an. Die Jahresabrechnung gehört zu den Aufgaben der WEG-Verwaltung.

Sie haben Fragen zur Immobilienverwaltung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Weitere Informationen zum Zuflussprinzip finden Sie bei Wikipedia Zuflussprinzip sowie § 11 EStG

Sie wollen es noch genauer wissen? Hier ist die Erklärung als Video!

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Mehr Informationen
Christian Gottschling von GOTTSCHLING Immobilien Essen bei einem Vortrag vor Publikum
Christian Gottschling, Immobilienmakler und Immobilienverwalter in Essen

Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Steuerberatung oder eine vergleichbare Leistung. Falls Sie Detailfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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