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GEG Neue Pflicht für Immobilien mit Etagenheizungen

Seit Anfang 2024 gibt es eine neue Regel im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Diese betrifft besonders Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), die in ihren Wohnungen Etagenheizungen haben. Bis zum 31. Dezember 2024 müssen Eigentümer herausfinden, in welchem Zustand ihre Heizungen sind. Diese Angaben brauchen Sie, sobald eine Heizung später ausgetauscht wird. In diesem Beitrag erfahren Sie, was jetzt zu tun ist und wie der Ablauf aussieht.

Warum ist das wichtig?

Die Regierung möchte, dass Eigentümer frühzeitig wissen, wie es um ihre Heizungen steht. So können Sie später besser entscheiden, ob Sie bei Etagenheizungen bleiben oder auf eine zentrale Heizung umsteigen möchten. Da viele Wohnungen in einer WEG Etagenheizungen haben, ist es wichtig, alle Informationen rechtzeitig zu sammeln.

Was müssen Eigentümer mit Etagenheizungen tun?

Die WEG-Verwaltung muss bis Ende 2024 zwei Dinge machen:

  1. Schornsteinfeger fragen: Der Schornsteinfeger hat ein sogenanntes Kehrbuch, in dem er wichtige Informationen über die Heizungen gesammelt hat. Dazu gehören das Alter der Heizungen, wie gut sie noch funktionieren und wie viel Wärme sie erzeugen. Diese Informationen muss die Verwaltung bei ihm abfragen.
  2. Eigentümer befragen: Zusätzlich befragt die Verwaltung alle Wohnungseigentümer, wie es um ihre Heizungen und Heizkörper steht. Hier sind besonders folgende Dinge wichtig:
    • Ist die Heizung schon mal ausgefallen?
    • Wie viele Heizkörper gibt es in der Wohnung und funktionieren sie richtig?
    • Gab es schon Reparaturen an der Heizung?
    • Gab es Veränderungen an den Heizungen oder Heizkörpern, wie z. B. neue Rohre?
    • Hat jemand Maßnahmen zur Energieeinsparung getroffen, wie z. B. neue Ventile an den Heizkörpern?

Wie läuft das ab?

Sobald die Verwaltung die Anfragen gestellt hat, haben der Schornsteinfeger und die Eigentümer sechs Monate Zeit, ihre Informationen zu liefern. Die Verwaltung sammelt dann alle Daten und gibt sie innerhalb von drei Monaten an die Eigentümer weiter. Spätestens bis zum 30. September 2025 müssen alle diese Informationen haben.

Was müssen Sie tun, wenn Sie eine Etagenheizung haben?

Falls Sie eine Wohnung mit Etagenheizung haben, füllen Sie bitte das Formular über die Schaltfläche aus.

Fazit

Die neue Regelung im GEG soll sicherstellen, dass Wohnungseigentümergemeinschaften mit Etagenheizungen gut vorbereitet sind, wenn eine Heizung getauscht werden muss. Sammeln Sie die Informationen deshalb rechtzeitig. Eine erfahrene Hausverwaltung in Essen übernimmt die Abfragen und behält die Fristen im Blick.

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Christian Gottschling von GOTTSCHLING Immobilien Essen bei einem Vortrag vor Publikum
Christian Gottschling, Immobilienmakler und Immobilienverwalter in Essen

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