Fristlose Kündigung möglich, wenn Mieter Handwerkern den Zutritt verweigern
Der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisiert ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH VIII ZR 281/13). Danach droht Mietern die fristlose Kündigung der Wohnung, wenn sie Handwerkern für Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten den Zutritt verweigern. Der Druck auf Mieter, solche Arbeiten widerspruchslos zu dulden, steigt damit laut DMB enorm.
Mieter in Berlin hatten die ersten Arbeiten zur Hausschwammbeseitigung anstandslos geduldet und waren für diese Zeit in ein Hotel gezogen. Wenige Monate später kündigte der Vermieter jedoch weitere Sanierungsmaßnahmen an. Daraufhin verweigerten sie ihm den Zutritt. Der Vermieter besorgte sich eine einstweilige Verfügung, sodass die Arbeiten beginnen konnten. Gleichzeitig kündigte er den Mietern die Wohnung fristlos. Als die Mieter dann vier Wochen später den beauftragten Handwerkern für Installationsarbeiten den Zutritt zum Keller verweigerten, kündigte der Vermieter erneut fristlos. Die Argumentation der Mieter: Zunächst müsse geklärt werden, ob sie überhaupt verpflichtet seien, die Handwerker in die Wohnung zu lassen, und ob sie die angekündigten Arbeiten dulden müssten.
Amts- und Landgericht hatten zuvor festgestellt, dass die Mieter zunächst die Details der Duldungspflicht klären lassen dürfen, ohne Angst, schon allein deshalb die Wohnung zu verlieren.
Der Bundesgerichtshof sieht das anders. Der Vermieter sei berechtigt, bereits fristlos zu kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls die Fortführung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar sei. Der Fall ging zurück an das Landgericht Berlin. Dort ist nun zu klären, um welche Arbeiten es genau ging, wie umfangreich und dringend sie waren und wie stark sie die Mieter beeinträchtigten.
Der DMB hält die Entscheidung für problematisch. Mieter, die ihre Rechte bei Arbeiten in der Wohnung klären lassen wollen, müssen das ohne Angst vor einer Kündigung tun können.
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