Die Wohnungseigentümer können über eine Angelegenheit so oft entscheiden, wie sie möchten. Voraussetzung ist, dass sie die Beschlusskompetenz besitzen.
Erklärt ein Gericht einen Beschluss für ungültig, dürfen die Eigentümer erneut einen Beschluss mit gleichem Inhalt fassen.
LG Köln mit Urteil vom 21.06.2012 Aktenzeichen 29 S 225/11
Quelle: http://www.ibr-online.de
Für Eigentümergemeinschaften übernimmt GOTTSCHLING Immobilien die WEG-Verwaltung in Essen. Welche Pflichten dabei anfallen, zeigt die Übersicht der Aufgaben der WEG-Verwaltung. Wer mit der bisherigen Verwaltung unzufrieden ist, kann mit unserem Service die Hausverwaltung wechseln.
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