Logo-Gottschling-Immobilien-Hausverwaltung
Allgemein

Einigung der Landesfinanzminister über die neue Grundsteuer

Die Landesfinanzminister haben sich auf ein neues Modell für die Grundsteuer geeinigt. Danach soll künftig der Verkehrswert der Grundstücke die Bemessungsgrundlage sein.

Bisher wird die Grundsteuer auf der Grundlage der Einheitswerte erhoben. Diese werden in den alten Bundesländern nach den Wertverhältnissen zum 1. Januar 1964 und in den neuen Bundesländern zum 1. Januar 1935 festgestellt.

Christian Gottschling, Immobilienmakler aus Essen, spricht mit Mikrofon auf einer Bühne über den Immobilienverkauf
Christian Gottschling, Geschäftsführer von GOTTSCHLING Immobilien in Essen
Einigung der Landesfinanzminister über die neue Grundsteuer
moerschy / Pixabay

In Zukunft soll der Verkehrswert maßgeblich sein. Die Bundesländer sollen die Grundsteuermesszahl eigenständig festlegen können. Vor allem die Stadtstaaten sollen so verhindern können, dass die neue Berechnungsgrundlage ihre Bürger stärker belastet.

Nach Ansicht des IVD darf die Neuregelung der Grundsteuer nicht zu einer Mehrbelastung der Mieter und Eigentümer führen. Da die Grundstücke höher bewertet werden, müssen die Länder die Messzahlen und die Gemeinden die Hebesätze senken. Diese Steuer darf nicht zu einem Bürokratiemonster werden, das die Grundstückseigentümer mit zusätzlicher Arbeit belastet.

Die Grundsteuer landet am Ende in der Betriebskostenabrechnung. Damit dort alles stimmt, übernimmt unsere Mietverwaltung in Essen die jährliche Abrechnung. Eigentümergemeinschaften betreuen wir in der WEG-Verwaltung.

Quelle

 

Vorheriger Beitrag
WEGs kommen einfacher an KfW-Fördermittel
Nächster Beitrag
Dienstleister muss Schadensersatz wegen fehlerhafter Abrechnung leisten

Ähnliche Beiträge

Logo-Gottschling-Immobilien-Hausverwaltung
Es wurden keine Ergebnisse gefunden.

Accessibility Toolbar