Die Landesfinanzminister haben sich auf ein neues Modell für die Grundsteuer geeinigt. Danach soll Bemessungsgrundlage zukünftig der Verkehrswert der Grundstücke sein.
Bisher wird die Grundsteuer auf der Grundlage der Einheitswerte erhoben. Diese werden in den alten Bundesländern nach den Wertverhältnissen zum 1. Januar 1964 und in den neuen Bundesländern zum 1. Januar 1935 festgestellt.

In Zukunft soll der Verkehrswert maßgeblich sein. Die Bundesländer sollen die Möglichkeit haben, die die Grundsteuermesszahl eigenständig festzulegen. Damit sollen vor allem die Stadtstaaten die Möglichkeit erhalten, zu verhindern, dass die neue Berechnungsgrundlage zu einer Mehrbelastung ihrer Bürger führt.
Nach Ansicht des IVD darf die Neuregelung der Grundsteuer nicht zu einer Mehrbelastung der Mieter und Eigentümer führen. Da die Grundstücke höher bewertet werden, müssen die Länder über eine Absenkung der Messzahlen und die Gemeinden die Hebesätze senken. Dies Steuer darf nicht zu einem Bürokratiemonster werden, das die Grundstückseigentümer mit zusätzlicher Arbeit belastet.