Maklerprovision: Bestellerprinzip ist verfassungsgemäß
Das Bestellerprinzip, wonach bei der Vermittlung von Mietwohnungen ausschließlich derjenige das Maklerhonorar zahlt, der den Makler beauftragt hat, ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde zweier Immobilienmakler und eines Mieters zurückgewiesen. Das Bestellerprinzip für Wohnungsvermittlungen, das Maklern den Erhalt einer Provision von Mietinteressierten weitgehend verstellt, genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. succo…
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