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Brandschutz in Garagen im Zuge der Elektromobilität

Brandschutz in Garagen im Zuge der Elektromobilität

Sind bundesgesetzliche Optimierungen jetzt zwingend?

Großes Parkhaus mit einigen Autos, in welchem bereits ein Brandfall großen Schaden an benachbarten Autos und dem allgemeinen Tragwerk verursachen kann.
Dichtgeparkte PKWs, potentiell hohe Brandlasten

 

 

 

 

 

 

 

Die bundesgesetzlichen Vorgaben für Fahrzeugstellplätze in Garagen sind komplex und sollen im Sinne des Brandschutzes einer Ausbreitung eines Feuers vorbeugen – trotzdem kann nicht jeder Brandfall mit teils hoher Brandlast verhindert werden. Die zur Abstellung E-Fahrzeugen erforderlichen, neuen technischen Installationen wie Ladesäulen inklusive Ladeinfrakstruktur stellen im Zuge dessen eine noch größere Herausforderung an den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz dar.

Lebensgefährlicher Fakt für Einsatzkräfte der Feuerwehr ist: Unter- wie oberirdische Garagen ohne Feuerwiderstand der Tragkonstruktion führen in der Regel zu riskanten Aktivitäten im Einsatz. Was ebenso Fakt ist: Fahrzeuge werden immer größer und mehr brennbares Material wird verbaut, wodurch in den letzen Jahren mehr und mehr Brandlasten entstanden sind. Die durch einen Brand verursachete Wärmeenergie hat sich in den vergangenen fünfzehn Jahren pro Fahrzeug verdreifacht – dies ist nicht nur mit massiver Rauchentwicklung verbunden, sondern auch mit Auswirkungen auf das Tragwerk der Garage. Zu schaffen macht der Feuerwehr hierbei eine häufig auftretende Kettenreaktion, bei der mehrere Fahrzeuge von einem Brand betroffen sind und sich das Feuer auf eine größere Fläche ausbreitet. Die automatischen Sprinkleranlagen schaffen es nämlich oft nicht, die hohe Ausbreitungsgeschwindigkeit und die Brandintensität unter Kontrolle zu halten. Gelingt es den Feuerwehrkräften nicht, jene Kontrolle zu erlangen, ist mit Tragwerkverlust zu rechnen.

Mit jedem Brandereignis verliert eine Parkgarage an Tragwerk

Basierend auf Einsatzstellenbewertungen sind die Brandphänomene unabhängig von der Antriebsart, jedoch setzen E-Fahrzeuge mindestens gleiche Wärme- bzw. Energieraten frei. Deshalb solte die Muster-Garagenverordnung (M-GarVO) zügig angepasst werden. Statt Rauchabschnitten könnten beispielsweise in Zukunft Brandabschnitte gebildet und konkrete Vorgaben zur Rauchableitung formuliert werden. Die Feuerwehr selbst schlägt vor, die Tragwerke und raumabschließenden Bauteile offener Großgaragen mindestens feuerhemmend auszuführen und eine offene Verlegung von Hospannungsleitungen in Gragen zwingend auszuschließen. Derartige Anpassungen könnten zwar die Löschung eines Brandereignisses innerhalb des Brandabschnitts nicht garantieren, aber der bauaufsichtlichen Philosophie entsprechen, dass „wirksame Löscharbeiten auch dann gegeben sind, wenn eine Begrenzung des Brandes auf einen Brandabschnitt erreicht werden“.

DIe Lithium-Ionen-Batterien in den Ladeinfrastrukturen fordern den Brandschutz regelmäßig heraus
Die Aufladeplätze in einem Parkhaus sind in der Regel kleiner und unscheinbarer

Kernpunkt der Veränderung durch E-Fahrzeuge stellt im übrigen die steigende Zahl der in Garagen errichtete Ladesäulen inklusive der dazugehörigen Ladeinfrakstruktur dar. Ladesäulen für E-PKWs können ohne brandschutztechnische Maßnahmen installiert werden und verursachen an sich auch nur einen geringen Brandlastanteil, aber zusätzliches technisches Equipment wie Wallboxen, Wechselrichter und Pufferspeicher mit Lithium-Ionen-Batterien sind brennbar und weisen meist erhebliche Brandlasten auf, welche die eines PKWs schnell übersteigen. Die aktuellen Vorgaben für Garagen und elektrische Betriebsräume decken das Risiko stationär eingebrachter Brandlasten in Form von brennbaren Einbauten in Verbindung mit Lithium-Ionen-Batterien nicht ab. Der charakteristische Brandverlauf von Lithium-Ionen-Batterien ist das „Thermische Durchgehen“, eine exotherme, chemische Reaktion von Substanzen oder einer technischen Apparatur, aufgrund eines sich selbst verstärkenden Wärme produzierenden Prozesses. Dabei entweichen oft unter Druck gasförmige Elektrolytbestandteile (brennbare Gase) und scharfkantige Teile werden durch enstehenden Überdruck unkontrolliert umhergeschleudert; die gesamte Batterie kann hierbei zerbersten.

Dau Baurecht nennt zwar Mindestanforderungen, die zum Erreichen der baurechtlich vorgeschriebenen Schutzniveaus zu beachten sind, könnte die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen aber aus weiteren Gründen (z.B. Erhöhter Sachwertschutz, Anlagenverfügbarkeit) ergänzen. Brandschutztechnische Herausforderungen sind durch Elektromobilität nicht vollends abzusehen, jedoch ist es bereits klar, dass in Zukunft durch die frühzeitige Zusammenarbeit von Eigentümer, Betreiber, Planer und Feuerwehr verlässliche Vereinbarungen über risikogerechte Vorkehrungen getroffen werden müssen und bundesgesetzliche Optimierungen bevorstehen.

Quelle: vdiv aktuell – Potenziale (Ausgabe 05 | 20) (S. 16-17)

Autor: Simon Schlömer

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