LG München: Einstweilige Verfügung wegen Aufnahme von TOP nur im Ausnahmefall
Ein Wohnungseigentümer kann grundsätzlich verlangen, dass Themen, die er für wichtig hält, in der Eigentümerversammlung erörtert werden. Eine einstweilige Verfügung auf Aufnahme dieser Punkte auf die Tagesordnung kommt aber nur in Frage, wenn dem Eigentümer ansonsten großer Schaden droht. Hintergrund Ein Wohnungseigentümer verlangte vom Verwalter, dass dieser u. a. die folgenden Punkte auf die Tagesordnung…
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