Wer muss für den Schaden durch undichte Silikonfugen zahlen?
Zu dieser Frage hat der BGH ein Urteil gefällt.
Wasserschaden
Wasserschäden sind immer sehr unangenehm. Die Behebung dauert oft viele Wochen oder sogar Monate. Teilweise sind Teile der Wohnung nicht bewohnbar. So entsteht schnell ein Schaden von mehreren tausend Euro.
Zuerst beseitigt ein Fachbetrieb die Ursache. Danach folgt eine mechanische Bautrocknung. Zum Schluss stehen die Folgearbeiten an. Wer das einmal erlebt hat, weiß genau, wie unangenehm das ist.
Für Schäden am Gebäude gibt es die Wohngebäudeversicherung. Sie reguliert Schäden wie Feuer 🔥, Starkregen 💦 oder einen Wasserschaden – den bestimmungswidrigen Wasseraustritt.
Wohngebäudeversicherung und Wasserschaden
Die Wohngebäudeversicherungen reagieren seit Jahren empfindlich auf Wasserschäden. Sie führen die Schäden auf mangelhafte Instandhaltung zurück. Und die Instandhaltung ist Sache des Eigentümers. Wer eine Mietverwaltung in Essen beauftragt, gibt diese Aufgabe ab. Strittig waren immer die Wasserschäden durch undichte Silikonfugen. Bisher haben die Versicherungen diese Schäden reguliert. Zwar nicht immer ohne Gegenwehr, aber bei uns sind bisher alle gemeldeten Schäden auch komplett übernommen und reguliert worden.
Das Urteil vom BGH
Der Bundesgerichtshof hat sich nun damit befasst, ob eine Wohngebäudeversicherung auch haften muss, wenn die Schadensursache auf eine undichte Silikonfuge zurückzuführen ist.
In diesem Grundsatzurteil hat der BGH entschieden, dass Wasserschäden durch undichte Silikonfugen nicht versichert sind.
Versichert sind in der Wohngebäudeversicherung die Rohrsysteme und die fest mit dem Gebäude verbundenen Bauteile. Beides trifft auf Silikonfugen nicht zu. Daher kamen die Richter zu dem Ergebnis: Für Schäden durch eine undichte Silikonfuge muss die Versicherung nicht haften.
Dieses Urteil ist richtungsweisend.
Vermutlich lehnen nach diesem Urteil alle Versicherungen Wasserschäden durch undichte Silikonfugen ab. Prüfen Sie Ihre Silikonfugen deshalb ab sofort regelmäßig auf Dichtigkeit, oder lassen Sie sie prüfen.
Silikonfugen sind sogenannte Wartungsfugen. Mit den Jahren werden sie spröde. Genau deshalb gehören sie regelmäßig kontrolliert. Bei solchen Kontrollen hilft Ihnen ein Hausmeisterservice.
Nehmen Sie Ihren Mieter dabei mit und weisen Sie ihn auf das Thema hin. Aus unserer Sicht können Sie die Prüfung der Silikonfuge auch auf den Mieter übertragen. Eine ausführliche Bewertung der Situation ist im Video.
Das komplette Urteil des Bundesgerichtshofes steht hier zum Download.

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