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BGH Urteil: undichte Silikonfugen

Wer muss für den Schaden durch undichte Silikonfugen zahlen?

Zu dieser Frage hat der BGH ein Urteil gefällt.

Wasserschaden

Wasserschäden sind immer sehr unangenehm. Die Behebung dauert gerne viele Wochen oder gar Monate. Teilweise sind betroffene Teile vom Wohnraum nicht bewohnbar und diese verursachen schnell einen Schaden von mehreren tausend Euro

Es muss zuerst die Ursache behoben werden. Danach muss eine mechanische Bautrocknung vorgenommen werden. Abschließend müssen die Folgearbeiten durchgeführt werden. Alle betroffen wissen genau wie unangenehm das ist.

Für Schäden am Objekt hat man eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Diese reguliert dann Schäden wie z. B. Feuer 🔥, Starkregen 💦 oder einen Wasserschaden – den bestimmungswidrigen Wasseraustritt.

Wohngebäudeversicherung und Wasserschaden

Die Wohngebäudeversicherungen sind seit mehreren Jahren allergisch gegen Wasserschäden. Diese führen die Versicherer auf mangelhafte Instandhaltung zurück – und die Instandhaltung obliegt dem Eigentümer. Strittig waren schon immer die Wasserschäden, die durch undichte Silikonfugen verursacht wurden. Bisher wurden diese Schäden von den Versicherungen reguliert. Zwar nicht immer ohne Gegenwehr, aber bei uns sind bisher alle gemeldeten Schäden auch komplett übernommen und reguliert worden.

Das Urteil vom BGH

Der Bundesgerichtshof hat sich nun damit befasst, ob eine Wohngebäudeversicherung auch haften muss, wenn die Schadensursache auf eine undichte Silikonfuge zurückzuführen ist.

In diesem Grundsatzurteil hat der BGH entschieden, dass Wasserschäden durch undichte Silikonfugen nicht versichert sind.

Grundsätzlich sind in der Wohngebäudeversicherung die Rohrsysteme und fest mit dem Objekt verbundene Bauteile versichert. Beides kommt bei Silikonfugen nicht zu tragen. Daher kamen die Richter zu dem Entschluss, dass die Versicherung für Schäden durch undichte Silikonfuge nicht haften müssen.

Dieses Urteil ist richtungsweisend.

Es ist davon auszugehen, dass ab diesem Urteil alle Versicherungen grundsätzlich die Regulierung von Wasserschäden wegen undichten Silikonfugen ablehnen werden. Daher ist dringend zu empfehlen – spätestens ab jetzt – Silikonfugen regelmäßig auf Dichtigkeit zu prüfen beziehungsweise prüfen zu lassen.

Vor allem sind Silikonfugen sogenannte Wartungsfugen, die aufgrund des Alters auch spröde werden. Gerade deswegen müssen diese regelmäßig kontrolliert werden.

Es ist auch zu empfehlen, den Mieter hierbei mitzunehmen und zu sensibilisieren. Aus unserer Sicht kann man die Prüfung der Silikonfuge auch auf den Mieter übertragen. Eine ausführliche Bewertung der Situation ist im Video.

Das komplette Urteil des Bundesgerichtshofes es steht hier zum Download

Adobe PDF SymbolUrteil des IV. Zivilsenats vom 20.10.2021 – IV ZR 236/20

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