Gehört eine Eigentumswohnung zu einem Nachlass, weil sie der Testamentsvollstrecker für den Erben mit Nachlassmitteln erworben hat, sind die Hausgeldschulden, die während der Testamentsvollstreckung fällig werden, Nachlassverbindlichkeiten.
Hintergrund
Eine WEG verlangt von einem Testamentsvollstrecker Hausgeldzahlungen.
Der Testamentsvollstrecker hatte für den als Erben eingesetzten Enkel eines Verstorbenen eine Eigentumswohnung in der Anlage gekauft. Der Erblasser hatte in seinem Testament angeordnet, dass der bis Ende 2022 eingesetzte Testamentsvollstrecker aus Mitteln des Nachlasses für den Erben eine Eigentumswohnung erwerben soll. Im Grundbuch wurden der Erbe als Wohnungseigentümer sowie ein Testamentsvollstreckervermerk eingetragen.
In der Folgezeit liefen Hausgeldrückstände auf. Wegen dieser Rückstände erwirkte die WEG gegen den Erben mehrere Vollstreckungsbescheide über insgesamt 5.600 Euro. Ein Versuch, in die Wohnung zu vollstrecken, verlief erfolglos. Die WEG verlangt nun zweierlei vom Testamentsvollstrecker: Er soll die Zwangsvollstreckung in den Nachlass in Höhe von 5.600 Euro dulden und weitere zwischenzeitlich aufgelaufene Hausgeldrückstände von 2.600 Euro zahlen.
Der BGH hatte zu entscheiden, ob neben dem Erben persönlich auch der Nachlass für die Hausgelder haftet, sodass auch der Testamentsvollstrecker in Anspruch genommen werden kann.
Entscheidung
Der BGH gibt der WEG Recht. Die Hausgeldforderungen sind Nachlassschulden, die sowohl gegen den Erben als auch gegen den Testamentsvollstrecker geltend gemacht werden können.
Die Wohnung gehört zum Nachlass, denn sie wurde aus Mitteln des Nachlasses erworben. Sie unterliegt auch der Verwaltung durch den Testamentsvollstrecker. Deshalb sind die aus der Verwaltung entstehenden Schulden keine reinen Eigenschulden des Erben, sondern sog. Nachlasserbenschulden, für die sowohl der Erbe als auch der Nachlass haftet.
Was Eigentümergemeinschaften daraus mitnehmen
Bleibt das Hausgeld nach einem Erbfall aus, muss die Verwaltung schnell klären, wer haftet. Diese Arbeit übernimmt eine Hausverwaltung und WEG-Verwaltung aus einer Hand. Erben, die den Wert der Wohnung kennen möchten, starten mit einer Immobilienbewertung in Essen. Wer sich vom Objekt trennen will, findet die einzelnen Schritte unter geerbte Wohnung in Essen verkaufen. Weitere Antworten stehen in den häufigen Fragen zur Verwaltung.
(BGH, Urteil v. 4.11.2011, V ZR 82/11)
Hausverwaltung Gottschling, Essen
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