Der Vermieter kann ein Mietverhältnis auch dann fristlos wegen eines Mietrückstands kündigen, wenn der Mieter die Miete aufgrund eines Irrtums über die Ursache eines Mangels nicht entrichtet.
Hintergrund
Entscheidung
Mieter kann in Zweifelsfällen unter Vorbehalt zahlen
Zahlung außerhalb der Schonfrist
(BGH, Urteil v. 11.7.2012, VIII ZR 138/11)
Was Vermieter in Essen daraus mitnehmen
Hausverwaltung Gottschling, Essen
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