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BGH: Journalisten dürfen ins Grundbuch schauen

Die Presse kann ein Recht haben, das Grundbuch und die Grundakten eines Grundstücks einzusehen, wenn dies einer journalistischen Recherche zu einem Thema von öffentlichem Interesse dient.

Hintergrund

Die Herausgeberin eines Nachrichtenmagazins hat beim Grundbuchamt die Einsichtnahme in das Grundbuch und die Grundakten eines Grundstücks beantragt, das im Eigentum eines bekannten Politikers und dessen Ehefrau steht. Zur Begründung beruft sie sich auf einen Verdacht: Ein bekannter Unternehmer soll den Eheleuten für den Erwerb des Grundstücks finanzielle Vergünstigungen gewährt haben. Darauf baut die journalistische Recherche auf.

Das Grundbuchamt hat den Antrag zurückgewiesen, das OLG hat teilweise Auskunft über den Grundbuchinhalt gegeben, eine Einsicht aber abgelehnt.

Entscheidung

Der BGH gewährt volles Einsichtsrecht in Grundbuch und Grundakten.

Sofern die Presse ein schutzwürdiges Interesse daran hat, von den für ein Grundstück vorgenommenen Eintragungen Kenntnis zu erlangen, kann dies auch das für die Grundbucheinsicht erforderliche berechtigte Interesse begründen. Ein solches Interesse besteht hier, da das Einsichtsgesuch auf die Beschaffung journalistisch verwertbarer Informationen im Zusammenhang mit dem Kauf des Grundstücks zielt.

Dem stehen auch schutzwürdige Belange der im Grundbuch Eingetragenen nicht entgegen – weder als (Vor-)Eigentümer noch als (ehemalige) dinglich Berechtigte. Das Interesse der Presse am Grundbuchinhalt hat Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht der Eingetragenen. Voraussetzung ist, dass die Frage die Öffentlichkeit wesentlich angeht. Das ist hier wegen der herausgehobenen politischen Stellung eines der Eigentümer der Fall. Hinzu kommen muss, dass die Recherche einer ernsthaften und sachbezogenen Auseinandersetzung dient.

Grundbuch und Verkauf: Was Eigentümer wissen sollten

Wer verkauft, sollte den Grundbuchauszug früh prüfen. Alte Lasten und Rechte bremsen sonst den Immobilienverkauf. Vor dem ersten Gespräch mit Käufern lohnt eine Immobilienbewertung. Welche Fallstricke ohne Makler drohen, zeigen die Gefahren beim privaten Immobilienverkauf. Wer eine Wohnung verkaufen in Essen möchte, findet dort die wichtigsten Schritte.

(BGH, Beschluss v. 17.8.2011, V ZB 47/11)

Quelle: http://www.haufe.de/immobilien/newsDetails?Subarea=News&newsID=1317303794.41&chorid=01816042&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FImmobilienVerwaltung%2F357%2F01816042%2F2011-10-05%2FTop-News%3A%20BGH%3A%20Journalisten%20d%FCrfen%20ins%20Grundbuch%20schauen

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