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BGH: Baumschatten ist kein Eingriff ins Eigentum

Bäume dürfen Schatten werfen, auch wenn es dem Nachbarn nicht gefällt. So ließe sich das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom vergangenen Freitag etwas flapsig zusammenfassen (Az. V ZR 229/14).

Die Kläger bewohnen seit rund 25 Jahren einen Reihenhausbungalow, dessen Garten an ein öffentliches Grundstück grenzt. Zwei auf diesem stehende Eschen sind im Laufe der Jahre – völlig überraschend – gewachsen, sodass sie nun den Garten der Kläger verschatten. Deshalb sollten sie weg. Erholung sowie Hege und Pflege von Bonsai-Kulturen seien nicht mehr möglich, argumentierten die Kläger.

Unsplash / Pixabay

Dem Ansinnen erteilten jedoch die Richter aller Instanzen eine Absage. Der BGH stellte klar: Für einen Anspruch auf Beseitigung (§ 1004 Abs. 1 BGB) müsse das Eigentum der Kläger beeinträchtigt sein. Der „Entzug von Luft und Licht“ reicht hierfür nicht. Die Abstandsflächen waren zudem mehr als doppelt so groß wie gesetzlich vorgeschrieben. Die Eschen dürfen also bleiben.

Quelle

Gottschling Immobilien, Hausverwaltung Essen
www.gottschling-immobilien.de
kontakt@gottschling-immobilien.de

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