Wer trägt künftig die Maklerkosten?
Die Neuregelung der Maklervergütung bei der Vermittlung von Mietwohnungen hat viele Interessenten verunsichert. Als Eigentümer zahlen Sie für unsere Makler-Leistungen beim Immobilienverkauf nach wie vor nichts. Das sogenannte „Bestellerprinzip“ gilt ausschließlich für die Vermittlung von Mietwohnraum. Wie wir vermietete Objekte dauerhaft betreuen, lesen Sie unter Mietverwaltung in Essen. Der Kauf oder Verkauf von Immobilien ist hiervon nicht betroffen. Was Ihr Objekt heute wert ist, klärt vorab eine Immobilienbewertung.

Energieausweis
Der Gesetzgeber schreibt seit 2014 für das Angebot von Immobilien zwingend die Vorlage eines Energieausweises vor. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld. Als Kunde von Gottschling Immobilien haben Sie damit kein Problem: Mit dem Maklerauftrag sorgen wir auch für den Energieausweis. Und das Beste daran: Für Sie als Eigentümer ist das im Regelfall kostenfrei.
