Der Mieter einer Wohnung ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung des Vermieters im gemeinschaftlichen Treppenhaus Bilder aufzuhängen.
Das Aufhängen von Bildern außerhalb der gemieteten Wohnung im Treppenhaus ist eine unzulässige Sondernutzung von nicht gemieteten Räumlichkeiten. Hängt ein Mieter ohne Einwilligung des Vermieters Bilder im Treppenhaus auf, kann der Vermieter daher verlangen, dass der Mieter die Bilder entfernt und nicht wieder aufhängt.
Ebenso darf der Mieter keine Gegenstände im Treppenhaus lagern. Er muss diese daher auf Verlangen des Vermieters entfernen.
Ordnung im Treppenhaus
Das Treppenhaus gehört allen Bewohnern. Eine klare Hausordnung verhindert deshalb die meisten Streitfälle, bevor sie entstehen. Wer diese Regeln nicht selbst durchsetzen möchte, gibt die Aufgabe an die Mietverwaltung in Essen ab. Für Sauberkeit sorgt eine regelmäßige Treppenhausreinigung, kleinere Arbeiten am Haus erledigt der Hausmeisterservice in Essen. Einen Überblick geben die Leistungen der Hausverwaltung in Essen.
(AG Köln, Urteil v. 15.7.2011, 220 C 27/11)
Quelle: http://www.haufe.de/immobilien/newsDetails?Subarea=News&newsID=1326451162.27&chorid=01816042&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FImmobilienVerwaltung%2F357%2F01816042%2F2012-01-18%2FTop-News%3A%20Mieter%20darf%20keine%20Bilder%20im%20Treppenhaus%20aufh%E4ngen
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